Noch bis zum 31. Oktober 2023, 24:00 Uhr, können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts für ihre Bildungsprojekte Mittel bei BildungsChancen beantragen. Die Förderschwerpunkte decken eine große Bandbreite ab und reichen von Persönlichkeitsbildung über Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Wissenschaft und Technik (MINT), Sprache und Kultur, Traumapädagogik und Resilienzförderung, Diversity und Inklusion bis hin zu Demokratieförderung.
Förderfähig sind Bildungsvorhaben freier gemeinnütziger Träger im Inland. Bitte beachten: BildungsChancen fördert keine Projekte, die vor der Antragstellung schon begonnen haben. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Unternehmen.
BildungsChancen fördert Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die beantragte Summe – das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal von BildungsChancen. Jeder eingereichte Antrag, der den Förderrichtlinien entspricht, wird im Kuratorium beraten, um bewilligt oder abgelehnt zu werden. Die nächsten Bewilligungen werden Anfang 2024 ausgesprochen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Der Rechtsweg gegen die Förderentscheidung ist ausgeschlossen.