Förderung2024-10-01T12:13:55+02:00

Förderprojekte

Informationen zur Projektförderung

FAQs

Welche Projekte fördert BildungsChancen?2024-07-18T12:20:30+02:00

Gefördert werden nationale und internationale Bildungsvorhaben von freien gemeinnützigen Organisationen, von kommunalen und von staatlichen Trägern, die sich auf folgende Bereiche beziehen:

1. Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen

und

2. mit Bezug zu Bildungsthemen:

  • Wissenschaft und Forschung,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Entwicklungszusammenarbeit.

Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden. Prinzipiell müssen Projekte und Vorhaben dabei unseren Förderrichtlinien und den jeweils aktuellen Förderschwerpunkten entsprechen, ein inhaltlich überzeugendes Konzept sowie einen Kosten- und Zeitplan vorlegen.

 

Bitte beachten Sie für die Antragstellung unseren aktuellen Förderschwerpunkt:

„Gewaltprävention an Schulen und Bildungseinrichtungen“

Aktualität und Hintergrund
Schulen sind Bildungsorte an denen physische und psychische Gewalt keinen Platz haben dürfen. In der Realität sieht es jedoch anders aus: Gewaltdelikte wie z.B. Beleidigungen, Beschimpfungen, körperliche übergriffe, soziale Ausgrenzung an Schulen und Bildungseinrichtungen haben bundesweit zugenommen und belasten Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen. Unterstützungsangebote durch Schulsozialarbeit reichen an vielen Standorten oft nicht aus. Hier müssten Psychologen, Therapeuten und andere Fachkräfte für Gewaltprävention mit zum Einsatz kommen. Fakt ist, dass es an sogenannten „Brennpunktschulen“ häufiger zu Gewalt kommt. Das zeigt auch die aktuelle repräsentative Umfrage „Das Deutsche Schulbarometer“, die von der Robert Bosch Stiftung veröffentlicht wurde. Demnach beobachtet bundesweit fast jede zweite Lehrkraft psychische oder physische Gewalt an ihrer Schule. An Brennpunkt- sowie Förder- und Sonderschulen erkennen sogar mehr als zwei Drittel der Befragten ein Gewaltproblem.

In diesem Kontext bekommt schulische Gewaltprävention neue Relevanz. Diese Entwicklung nimmt BildungsChancen zum Anlass, um im zweiten Halbjahr 2024 einen Förderschwerpunkt für Gewaltprävention an Schulen und Bildungseinrichtungen auszuschreiben.

 

Ziele
Ziel der Ausschreibung ist es, Schulen oder anderweitigen Bildungseinrichtungen sowie den Betroffenen durch Bewilligung geeigneter Maßnahmen und Unterstützungsangebote den Rücken zu stärken. Denn Gewalt darf nicht den (Schul)Alltag bestimmen! Im Fokus der Förderung soll z.B. die Vermittlung sozialer Kompetenzen, der lösungsorientierte Umgang mit Konflikten und Misserfolgen, dem Entgegenwirken von (Cyber)Mobbing und sozialer Ausgrenzung stehen. Wir sind davon überzeugt, dass schulische Gewaltprävention einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung respektvoller und wertschätzender sozialer Beziehungen leisten kann. Die eingereichten Projektvorhaben sollen auf ähnliche oder vergleichbare Ziele einzahlen bzw. dem Förderschwerpunkt in inhaltlich-thematischer Hinsicht Rechnung tragen.

Fördert BildungsChancen nur Projekte in Deutschland?2023-09-07T13:45:12+02:00

Wir fördern Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsprojekte sowie Jugendhilfe und Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland. Für die Förderung von Bildungsprojekten in Deutschland können alle hier ansässigen gemeinnützigen Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag stellen. Projekte im Ausland werden von den SOS-Kinderdörfern weltweit umgesetzt.

Wie trage ich mit meinem Loskauf zur Förderung von Bildungsprojekten bei?2022-02-16T17:50:30+01:00

Wir veranstalten zwei Soziallotterien gemäß Glücksspielstaatsvertrag. Deshalb fördern wir Bildungsprojekte mit mindestens 30% der Einnahmen. 17% unterstützen als Lottosteuer indirekt das deutsche Gemeinwesen und mindestens 30 % der Einnahmen werden als Gewinne ausgeschüttet. Die restlichen Mittel finanzieren die Organisation und Verwaltung der Lotterien.

Kann ich mit dem Kauf meines Loses bestimmen, welches Projekt gefördert werden soll?2020-01-21T13:21:28+01:00

Das ist aktuell nicht möglich. Aber wenn Sie ein förderungswürdiges Bildungsprojekt kennen, können Sie die dahinter stehende Organisation gerne auf unsere Fördermöglichkeiten hinweisen.

Kann ich regelmäßig erfahren, welche Projekte gefördert werden?2020-01-31T13:08:27+01:00

Wir freuen uns über Ihr Interesse und haben mehrere Möglichkeiten eingerichtet, um Sie regelmäßig über geförderte Projekte zu informieren. Dazu können Sie unsere Facebook und Instagram Seite liken. Natürlich werden wir auch auf unserer Website regelmäßig aktuelle Informationen anbieten.

Wann erfolgt die nächste Bewilligung von Fördermitteln?2024-07-18T12:11:44+02:00

Die nächsten Bewilligungen werden nach der Kuratoriumssitzung im 1. Quartal 2025 ausgesprochen.

Wie hoch ist die maximale Förderung und Projektlaufzeit?2023-09-07T13:43:35+02:00

BildungsChancen fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein! Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten.

Wann und mit welchen Fristen kann ich einen Antrag einreichen?2024-04-11T09:33:23+02:00

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal. Die aktuelle Antragseinreichungsphase für die nächstfolgende Kuratoriumssitzung findet im folgenden Zeitraum statt:

01.09.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.09.2024, 24:00 Uhr.

Wir bedanken uns bei allen Antragstellern für die vielen wunderbaren Förderanträge.

Wer entscheidet über die Bewilligung des Antrages?2023-09-07T13:42:30+02:00

Jeder eingereichte Antrag, der den Förderrichtlinien entspricht, wird von der Geschäftsstelle intensiv vorgeprüft, um dann im Kuratorium von BildungsChancen beraten und auf dieser Basis bewilligt oder abgelehnt zu werden. Das Kuratorium tagt mehrmals im Jahr. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Der Rechtsweg gegen die Förderentscheidung ist ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?2021-03-25T09:41:16+01:00

Für die Förderung von Bildungsprojekten können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag an uns stellen. Ein aktueller, gültiger Freistellungsbescheid sowie ggf. die Satzung sind bei der Antragstellung vorzulegen. Projekte im Ausland dürfen ausschließlich von den SOS-Kinderdörfern weltweit durchgeführt werden. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen und gewerbliche Organisationen.

Gemeinnützige Einrichtungen sind nur dann formal förderfähig, wenn einer der folgenden Punkte im Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufgeführt ist:
§ 52 AO Abs. 2 Satz 1
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.

Nach welchen Kriterien wird über die Förderung entschieden?2021-10-20T14:04:53+02:00

Grundsätzlich muss der Antrag den Förderrichtlinien entsprechen. Darüber hinaus achten wir darauf, dass die geförderten Bildungsprojekte

  • den Nutznießern helfen, ihre individuellen Potenziale zu entdecken und zu entfalten
  • für mehr Chancengleichheit sorgen – unabhängig von Herkunft, Kultur, Alter, Geschlecht oder sozialer Situation der Geförderten
  • möglichst vielen Menschen direkt oder indirekt zugutekommen
  • ggf. auf regionale Besonderheiten eingehen
  • eingebettet sind in Netzwerke, die gemeinsam am Erfolg mitwirken
  • unter Berücksichtigung der im Antrag genannten finanziellen und personellen Ressourcen und des zeitlichen Rahmens realistisch umsetzbar sind
  • zum Nachmachen anregen
  • ggf. nach der Förderung weitergeführt werden
  • möglichst nachhaltig wirken. (Enthält der Förderantrag beschreibbare Wirkungsziele? Was genau soll mit dem Projekt verändert werden und welche sozialen Wirkungen beabsichtigt der Antragsteller mit dem Projekt zu erzielen? Wie trägt die Förderung von Bildungschancen dazu bei, diese Wirkungen zu erreichen? Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt?)
Wie kann ich einen Antrag einreichen?2021-11-30T17:34:15+01:00

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal.

Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?2023-08-22T11:58:23+02:00

Sie sollten folgende Dokumente als Datei (bitte als PDF oder JPG/PNG) bereithalten:

  • den aktuell gültigen Bescheid über die Freistellung Ihrer Einrichtung von der Körperschaftssteuer;
  • die gültige Satzung Ihrer Einrichtung;
  • Zeitplan;
  • Finanz- und Kostenplan (das verpflichtend zu benutzende Formular kann von dieser Seite oder aus dem Online-Portal heruntergeladen werden);
  • die Kontodaten Ihrer Organisation bzw. für das beantragte Projekt.

Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt zur Antragstellung.

Mein Projekt hat schon begonnen, kann ich trotzdem dafür noch einen Antrag stellen?2023-09-07T13:39:57+02:00

Nein, BildungsChancen fördert keine Projekte, die vor der Antragstellung schon begonnen haben.

Welche Bedeutung haben die aktuellen Förderschwerpunkte?2024-03-15T20:57:08+01:00

Passt Ihr Projekt zu den aktuellen Förderschwerpunkten und entspricht es unseren Förderrichtlinien? Dann bewerben Sie sich gerne für eine Förderung. Falls Ihr Projekt nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu unseren aktuellen Förderschwerpunkten passt, sehen Sie bitte von einer Antragstellung ab.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die Antragstellung?2021-12-12T13:38:01+01:00

Bitte verwenden Sie als Browser ausschließlich Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox für Windows-Rechner bzw. Safari für Mac-Rechner in einer Version, die nicht älter als 6 Monate ist.

Wird für die Förderung der Einsatz von Eigenmitteln vorausgesetzt?2022-03-30T11:39:04+02:00

BildungsChancen ist um eine nachhaltige Förderung bemüht. Es können im Finanzierungsteil finanziellen Eigenleistungen angeben werden, die als bare Eigenmittel in das Projekt eingebracht werden. Für eine Förderung ist allerdings die Einbringung von Eigenmitteln keine Voraussetzung.

Welche Erwartungen hat BildungsChancen an die geförderten Organisationen bzgl. der Berichterstattung?2022-03-30T11:43:06+02:00

In allen Verlautbarungen gegenüber der Öffentlichkeit und in Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben ist auf die Förderung durch die BildungsChancen gGmbH hinzuweisen.

Aber auch wir möchten in der Öffentlichkeit über die Förderung Ihres Projektes informieren und bitten Sie daher, uns zu diesem Zweck geeignetes Material (Fotos, Videos, Podcasts, etc.) zur Verfügung zu stellen.

Welche Fristen sind nach der Bewilligung zu beachten?2022-03-30T11:59:14+02:00

Mittelanforderung:
Die bewilligten Fördermittel können nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung in voller Höhe abgerufen werden.

Zuwendungsbestätigung:
Sechs Wochen nach Projektende senden Sie uns bitte eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich geltendem Muster.

Sachlicher Abschlussbericht:
Über das Ergebnis des geförderten Vorhabens erbitten wir sechs Monate nach Projektende einen sachlichen Abschlussbericht. Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte dem der Bewilligung beigefügten Merkblatt.

Muss die Finanzplanvorlage verpflichtend verwendet werden?2023-08-28T18:34:35+02:00

Ja, die Verwendung der Finanzplanvorlage ist verpflichtend, da die Kostenfelder auf der Finanzierungsansicht ausschließlich durch die entsprechenden Kostenfelder aus der Finanzplanvorlage (gelb markiert) befüllt werden können. Dies erfolgt durch das Hochladen des ausgefüllten Finanzplanformulars auf der Finanzierungsansicht. Zusätzlich wird das Formular automatisch dem Antrag beigefügt.

Kuratorium

Über die Fördermittelvergabe entscheidet ein Kuratorium.

Das Kuratorium tagt mehrmals im Jahr. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung ist zugleich auch Vorsitzender des Kuratoriums.

Das Kuratorium ist wie folgt besetzt:

  • Herr Dr. Volker Meyer-Guckel (Vorsitz) / Generalsekretär Stifterverband
  • Herr Prof. Dr. Andreas Schlüter / Ehem. Generalsekretär Stifterverband
  • Frau Ingrid Mauerer / Team Leader Institutional Partners and Programmes SOS-Kinderdörfer weltweit
  • Frau Angelika Schwaiger / Head of Institutional Partners and Programmes SOS-Kinderdörfer weltweit
  • Frau Anne Rolvering (stellv. Vorsitz) / Vorsitzende der Geschäftsführung Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

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