Für die Beantragung von Fördermitteln hat die BildungsChancen gGmbH im zweiten Halbjahr 2024 einen Förderschwerpunkt festgelegt. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich u.a. für Gewaltprävention an Schulen und Bildungseinrichtungen einsetzen.
Aktualität und Hintergrund
Schulen sind Bildungsorte an denen physische und psychische Gewalt keinen Platz haben dürfen.
In der Realität sieht es jedoch anders aus: Gewaltdelikte wie z.B. Beleidigungen, Beschimpfungen, körperliche übergriffe, soziale Ausgrenzung
an Schulen und Bildungseinrichtungen haben bundesweit zugenommen und belasten Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen.
Unterstützungsangebote durch Schulsozialarbeit reichen an vielen Standorten oft nicht aus. Hier müssten Psychologen, Therapeuten und andere Fachkräfte für Gewaltprävention mit zum Einsatz kommen. Fakt ist, dass es an sogenannten „Brennpunktschulen“ häufiger zu Gewalt kommt. Das zeigt auch die aktuelle repräsentative Umfrage „Das Deutsche Schulbarometer“, die von der Robert Bosch Stiftung veröffentlicht wurde. (Link zur Studie)
Demnach beobachtet bundesweit fast jede zweite Lehrkraft psychische oder physische Gewalt an ihrer Schule. An Brennpunkt- sowie Förder- und Sonderschulen erkennen sogar mehr als zwei Drittel der Befragten ein Gewaltproblem. In diesem Kontext bekommt schulische Gewaltprävention neue Relevanz. Diese Entwicklung nimmt BildungsChancen zum Anlass, um im zweiten Halbjahr 2024 einen Förderschwerpunkt für Gewaltprävention an Schulen und Bildungseinrichtungen auszuschreiben.
Ziele der Schwerpunktsetzung
Ziel der Ausschreibung ist es, Schulen oder anderweitigen Bildungseinrichtungen sowie den Betroffenen durch Bewilligung geeigneter Maßnahmen und Unterstützungsangebote den Rücken zu stärken. Denn Gewalt darf nicht den (Schul)Alltag bestimmen!
Im Fokus der Förderung soll z.B. die Vermittlung sozialer Kompetenzen, der lösungsorientierte Umgang mit Konflikten und Misserfolgen, dem Entgegenwirken von (Cyber)Mobbing und sozialer Ausgrenzung stehen.
Wir sind davon überzeugt, dass schulische Gewaltprävention einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung respektvoller und wertschätzender sozialer Beziehungen leisten kann.
Die eingereichten Projektvorhaben sollen auf ähnliche oder vergleichbare Ziele einzahlen bzw. dem Förderschwerpunkt in inhaltlich-thematischer
Hinsicht Rechnung tragen.
Alle weiteren Details bezüglich einer erfolgreichen Projekterstellung sind auf unserer Internetseite unter: bildungschancen.de/foerderung zu entnehmen.
Förderantrag einreichen
Förderfähige Organisationen sind dazu eingeladen, in der Zeit vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2024 ihre Projektideen auf unserem Förderportal unter foerderportal.bildungschancen.de hochzuladen.