Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal.
Grundsätzlich muss der Antrag den Förderrichtlinien entsprechen. Darüber hinaus achten wir darauf, dass die geförderten Bildungsprojekte den Nutznießern helfen, ihre individuellen Potenziale zu entdecken und zu entfalten für mehr Chancengleichheit sorgen - unabhängig von Herkunft, Kultur, Alter, Geschlecht oder sozialer Situation [...]
Für die Förderung von Bildungsprojekten können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag an uns stellen. Ein aktueller, gültiger Freistellungsbescheid sowie ggf. die Satzung sind bei der Antragstellung vorzulegen. Projekte im Ausland dürfen ausschließlich von den [...]
Jeder eingereichte Antrag, der den Förderrichtlinien entspricht, wird von der Geschäftsstelle intensiv vorgeprüft, um dann im Kuratorium von BildungsChancen beraten und auf dieser Basis bewilligt oder abgelehnt zu werden. Das Kuratorium tagt mehrmals im Jahr. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung [...]
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal. Die aktuelle Antragseinreichungsphase für die nächstfolgende Kuratoriumssitzung findet im folgenden Zeitraum statt: 01.09.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.09.2024, 24:00 Uhr. Wir bedanken uns bei allen Antragstellern für die vielen wunderbaren Förderanträge.
BildungsChancen fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein! Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des [...]
Die nächsten Bewilligungen werden nach der Kuratoriumssitzung im 1. Quartal 2025 ausgesprochen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und haben mehrere Möglichkeiten eingerichtet, um Sie regelmäßig über geförderte Projekte zu informieren. Dazu können Sie unsere Facebook und Instagram Seite liken. Natürlich werden wir auch auf unserer Website regelmäßig aktuelle Informationen anbieten.
Das ist aktuell nicht möglich. Aber wenn Sie ein förderungswürdiges Bildungsprojekt kennen, können Sie die dahinter stehende Organisation gerne auf unsere Fördermöglichkeiten hinweisen.
Wir veranstalten zwei Soziallotterien gemäß Glücksspielstaatsvertrag. Deshalb fördern wir Bildungsprojekte mit mindestens 30% der Einnahmen. 17% unterstützen als Lottosteuer indirekt das deutsche Gemeinwesen und mindestens 30 % der Einnahmen werden als Gewinne ausgeschüttet. Die restlichen Mittel finanzieren die Organisation und [...]