Grundsätzlich muss der Antrag den Förderrichtlinien entsprechen. Darüber hinaus achten wir darauf, dass die geförderten Bildungsprojekte
- den Nutznießern helfen, ihre individuellen Potenziale zu entdecken und zu entfalten
- für mehr Chancengleichheit sorgen – unabhängig von Herkunft, Kultur, Alter, Geschlecht oder sozialer Situation der Geförderten
- möglichst vielen Menschen direkt oder indirekt zugutekommen
- ggf. auf regionale Besonderheiten eingehen
- eingebettet sind in Netzwerke, die gemeinsam am Erfolg mitwirken
- unter Berücksichtigung der im Antrag genannten finanziellen und personellen Ressourcen und des zeitlichen Rahmens realistisch umsetzbar sind
- zum Nachmachen anregen
- ggf. nach der Förderung weitergeführt werden
- möglichst nachhaltig wirken. (Enthält der Förderantrag beschreibbare Wirkungsziele? Was genau soll mit dem Projekt verändert werden und welche sozialen Wirkungen beabsichtigt der Antragsteller mit dem Projekt zu erzielen? Wie trägt die Förderung von Bildungschancen dazu bei, diese Wirkungen zu erreichen? Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt?)